Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dietl | Marktstr. 14 | 83661 Lenggries | Tel.: 0 80 42 / 5033-0
Bereits im Stadium der Planung der Vermögensnachfolge bietet das lösungsorientierte Verfahren der Mediation durch die Hinterfragung der Ziele und Interessen der Beteiligten eine gute Möglichkeit, schon frühzeitig Konflikte zu lösen oder auszuräumen.

Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dr. Korbinian Dietl als Fachanwalt für Erbrecht und Wirtschaftsmediator (IHK) im Rahmen der Mediation auf Konflikte bei der betrieblichen und privaten Vermögensnachfolge spezialisiert.

Ihr Mediator Dr. Korbinian Dietl ist von der IHK für München und Oberbayern ausgebildeter und geprüfter Wirtschaftsmediator, zertifizierter Mediator entsprechend den Anforderungen der Zertifizierte Mediatoren-Ausbildungsverordnung vom August 2016 und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltsvereins.

Da der Mediator neutral und allparteilich, d. h. beiden Beteiligten in gleicher Weise zugewandt ist, ist seine Rolle eine ganz andere als die des Rechtsanwalts. Wir bitten Sie deshalb, dass Sie bereits bei Ihrer Kontaktaufnahme mitteilen, wenn es um eine Mediation geht. Ihre Angelegenheit wird dann von Anfang an entsprechend behandelt.

Mediation

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Beteiligten mit Hilfe des Mediators eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Der Mediator führt die Beteiligten als unabhängige und neutrale Person ohne eigene Entscheidungsbefugnis durch die Mediation. Der Vorteil der Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren ist in erster Linie, dass die Beteiligten die Entscheidungskompetenz nicht aus der Hand geben, sondern mit Hilfe des Mediators gemeinsam selbst eine Lösung suchen. Sie bleiben damit "Herren des Verfahrens" und sparen sich vor allem gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung Zeit und Geld. Zudem können durch die Lösung eines Konflikts im Rahmen einer Mediation Beziehungen erhalten oder sogar verbessert werden, was bei innerfamiliären Fragestellungen und Konflikten im Erbrecht und bei der Vermögensnachfolge ein ganz entscheidender Vorteil ist.